Im Fall des von einem Polizisten letzten Sommer während des Einbruchs in einem Supermarkt tödlich in den Rücken getroffenen 14-jährigen Burschen gab es heute eine überraschende Wende. Während sich der angeklagte Polizist noch zu Prozessbeginn am Landesgericht Korneuburg für unschuldig hielt, bekannt er sich heute überraschend für schuldig und meinte "Ich habe wahrscheinlich überreagiert".
Der Polizist wurden nun wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen für schuldig befunden und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Damit kommt der Polizist mit einer Strafe davon, die am untersten Rand des Strafmaßes liegt und zudem keine unmittelbaren Auswirkungen auf seinen Job hat. Dies wäre erst bei einer Strafe von einem Jahr der Fall gewesen. Nun liegt es in der Hand der Disziplinarbehörden der Polizei allfällige dienstliche Konsequenzen zu verhängen.
Was soll man davon halten? Während der zweite Jugendliche wegen Einbruck monatelang in Untersuchungshaft war, kommt der Polizist wegen schulhafter Tötung unter besonders gefährlichen Umständen ohne einen Tag Haft davon. Stimmen Sie dem Urteil zu oder haben wir vielleicht gar eine Zweiklassenjustiz?
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